Gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung und Instandhaltung von Flüssiggasanlagen
Flüssiggasanlagen müssen den Installationsrichtlinien der
ÖNORM EN 1949 und der ÖVGW-Richtlinie G107 bei Wohnwagen entsprechen.
Um größtmögliche Sicherheit gewährleisten zu können, sind Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen regelmäßig zu warten und zu überprüfen. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Eigentümer der Flüssiggasanlage.
Wichtige Hinweise!
Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, kann dies im Schadensfall zu versicherungstechnischen Problemen führen.
Außerdem fordern zahlreiche Campingplätze in Österreich und in anderen europäischen Ländern eine Bescheinigung für die einwandfreie Funktion der Gasanlage.
Die sicherheitstechnische Anlagenüberprüfung umfasst folgende Services:
Identitätsprüfung
Fahrzeugkontolle mittels Zulassungsschein
Sichtprüfung
Optische Kontrolle sämtlicher Anlagenteile
Dichtheitsprüfung
Kontrolle mittels elektronischem Messgerät oder Handpumpe
Funktionsprüfung
Brennprobe (Flammenbild) inkl. Regler-Überprüfung
Allgemeinprüfung
Kontrolle von baulichen Veränderungen seit Erstabnahme
Im Anschluss daran wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt und eine Prüfplakette gut sichtbar angebracht.